Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der
MEDIA NORM GmbH, Lindenweg 4, 19075 Pampow
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Allgemeines
1.1 Lieferungen und Leistungen der MEDIA NORM GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Ohne dass es insoweit einer neuen Vereinbarung bedarf, gilt dies auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen. Schweigen wir zu Auftragsbestätigungen und/oder Bestätigungsschreiben des Kunden, die Bedingungen enthalten oder sich auf Bedingungen beziehen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen oder sie einschränken, liefern oder leisten wir trotz Erhalts derartiger Auftragsbestätigungen und/oder Bestätigungsschreiben des Kunden, bedeutet dies keine Anerkenntnis abweichender oder einschränkender Bedingungen des Kunden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit unseren Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und diese Bestätigung von unserer Geschäftsleitung unterzeichnet worden ist.
1.2 Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt auch für eine etwaige Haftung für unsere Erfüllungsgehilfen. Jedoch mit unserer Haftung außer im Falle des Vorsatzes auf den Ersatz des Zeitpunktes des Vertragsschlusses für uns voraussehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche aus Paragraph 463, 480 II und 635 BGB.
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Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. Ihrer Unterschrift auf unserem Angebot zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Zusicherung müssen ausdrücklich als Zusicherung bezeichnet werden und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf diese Erfordernisse kann nicht verzichtet werden.
2.2 Zeichnungen, Abbildung, Leistungsdaten u.ä. sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben verstehen sich mit den Handelsüblichen Toleranzen.
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Preise
3.1 Unsere Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt der Lieferung und/oder Leistung gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt in EURO. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung bzw. unserem Angebot genannten Preise.
3.2 Die Preise verstehen sich ab Lager 19075 Pampow.
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Lieferzeit
4.1 Ist eine bestimmte Zeit für unsere Lieferung und/oder Leistungen nicht angegeben, so erfolgen diese nach Möglichkeit. Für angegebene Fristen und Zeiten von unserer Lieferung und/oder Leistung übernehmen wir keine Gewähr. Wir sind berechtigt, auch vor einer angegebenen Zeit und vor Ablauf einer angegebenen Frist zu liefern und/oder zu leisten. Außerdem sind wir berechtigt, Teilleistungen und/oder -lieferungen zu erbringen. Angegebene Fristen für unsere Lieferung und Leistung beginnen mit dem Datum unserer Aufträge zu laufen. Liefer- und Leistungsfristen sowie Liefer- und Leistungszeiten sind eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf einen Versandauftrag erteilt oder den Kunden die Versandbereitschaften mitgeteilt haben.
4.2 Wir sind berechtigt, die Ausführung abgeschlossener Verträge ganz oder teilweise aufzuschieben oder ganz oder teilweise von diesen Verträgen zurückzutreten, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von uns nicht vorhergesehener und zu verantwortender Umstände (z.B. höhere Gewalt, nicht rechtzeitige Belieferung durch unserer Vorlieferanten) ge- oder behindert sind. Ersatzansprüche irgendwelcher Art stehen dem Kunden in einem solchen Fall nicht zu; der Kunde ist auch nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Werden uns nach Abschluss des Vertrages durch behördliche Anordnungen Verpflichtung auferlegt, die abgeschlossene Verträge betreffen, so haben wir nach unserer Wahl das Recht, entweder von diesen Verträgen zurückzutreten oder sie entsprechend geänderten Bedingungen zu erfüllen. Ersatzansprüche des Kunden im Falle unseres Rücktritts sind ausgeschlossen. Auf Verlangen des Kunden haben wir unser Wahlrecht unverzüglich auszuüben.
4.3 Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung, glückliche Ankunft sowie die Erteilung von Ein- und Ausfuhrlizenzen und der Bestand der Aus- und Einfuhrmöglichkeiten bleiben vorbehalten.
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Lieferung und Gefahrenübergang
5.1 Wir liefern grundsätzlich „ab Lager 19075 Pampow“. Bei Selbstabholung hat der Kunde alle Kosten und Gefahren von dem Zeitpunkt an zu tragen, in dem wir ihm den Liefergegenstand zu seiner Verfügung gestellt haben. Übernehmen wir es auf Wunsch des Kunden, den Liefergegenstand nach einem von ihm angegebenen Bestimmungsort zu versenden, so geht die Gefahr mit der Absendung vom Lager 19075 Pampow auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn wir selbst anliefern und/oder aufstellen. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. In diesem Falle werden die Liefergegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert.
5.2 Versenden wir die Liefergegenstände auf Wunsch des Kunden nach einem von ihm angegeben Bestimmungsort, so wählen wir Beförderungswesen und -mittel mangels besonderer Weisung des Kunden nach besten Ermessen und ohne Haftung für billigste und schnellste Beförderung. Wir versichern die Liefergegenstände nur auf verlangen und auf Kosten des Kunden.
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Gewährleistungen
6.1 Der Kunde hat sämtliche Lieferungen von MEDIA NORM GmbH unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und erkennbare Mängel hin zu überprüfen. Fehlerhafte Lieferungen hat er unverzüglich schriftlich MEDIA NORM GmbH anzuzeigen, ansonsten verliert er seine Gewährleistungsrechte.
6.2. Der Käufer hat bei Mängeln des Liefer- oder Leistungsgegenstandes zunächst nur das Recht auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung (in der Regel 3x) kann er Wandelung oder Minderung verlangen.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Wartungs- und Betriebsanleitungen der MEDIA NORM GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
6.4. Gewährleistungsarbeiten werden am Sitz der MEDIA NORM GmbH ausgeführt, wobei die unter die Gewährleistung fallenden Teile nicht berechnet werden. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile.
6.5 Zusicherungen von MEDIA NORM GmbH, betreffend der Kompatibilität von MEDIA NORM GmbH-Produkten mit anderer Hard- und Softwaresystemen, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform, bzw. schriftlicher Bestätigung.
6.6. Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Bei der möglichen Mängelbeseitigung muss der Kunde der Media Norm GmbH nach Kräften unterstützen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von der Media Norm GmbH durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen
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Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Kunden, Eigentum der Firma Media Norm GmbH. Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
7.2 Im Falle der Verarbeitung von uns gelieferter Gegenstände erfolgt diese für uns, so dass wir Hersteller der neuen Sache im Sinne des Paragraphen 950 BGB sind und deren Eigentümer werden. Auch die neue Sache ist Vorbehaltsware und kann gemäß Paragraph 43 ausgesondert werden. Wenn der Kunde Vorbehaltsware, die unser Eigentum ist, mit Waren anderer oder mit seinen eigenen Waren verbindet, vermischt oder verarbeitet, so erlangen wir auf jeden Fall im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen Ware das Miteigentum an der neuen Sache.
7.3. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf und aus jeder Weiterveräußerung von Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Rechte des Kunden aus Sicherungsüberneigung, Sicherungsabtretungen, Garantieverträge und Eigentumsvorbehalt sowie Schadensersatzansprüche des Kunden gegen seine Kunden gehen in entsprechender Anwendung des Paragraphen 401 BGB auf uns über. Der Kunde ist zu Verfügungen über Vorbehaltsware, insbesondere zu deren Weiterveräußerung, nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt. Hat der Kunde schon früher über seine Forderungen aus Weiterveräußerungen oder die von ihm hergestellten oder herzustellenden Gegenstände im Voraus Dritten übereignet, so ist er zur Verarbeitung der und zur Verfügung über die Vorbehaltsware nicht berechtigt. Der Kunde darf auch nicht an Kunden veräußern, die eine Abtretung der gegen sie aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen ausschließen. Der Kunde ist seinerseits, verpflichtet, Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern; unser Eigentumsvorbehalt bleibt bei einer solchen Weiterveräußerung bestehen.
7.4. Der Kunde darf bei Vorbehaltsware nicht verpfänden, zu Sicherheit übereignen oder sonst mit Rechten Dritter belasten. Wird die Vorbehaltsware von dritter Serie gepfändet oder anderweitig in sie vollstreckt, so ist der Kunde verpflichtet, uns sofort Mitteilung zu machen. Die sich aus der Intervention ergebenen Kosten trägt der Kunde. Das gleiche gilt für die nach Weiterveräußerung entstanden und uns gemäß diesen Bedingungen abgetretenen Forderungen und Ansprüche.
7.5 Vorbehaltsware ist mit aller Sorgfalt zu lagern und zu behandeln. Der jeweilige Lagerort ist uns auf Verlangen jederzeit mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen die üblichen Risiken zu versichern. Forderungen und Ansprüche des Kunden aus solchen Versicherungen werden bereits jetzt an uns abgetreten.
7.6 Der Kunde ist unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen und Ansprüche ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt davon unberührt. Wir werden aber davon solange keinen Gebrauch machen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung ordnungsgemäß nachkommt und Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit nicht aufkommen (8.4.). Auf unser Verlangen hat der Kunde uns abgetretenen Forderungen und Ansprüche mitzustellen und diesen Schuldnern die Abtretung – unbeschadet unserer eigenen Mitteilungsbefugnis – anzuzeigen.
7.7 Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Kunden übergeht und die abgetretenen Forderungen und Ansprüche dem Kunden zustehen. Wir verpflichten uns, die uns nach diesen Bedingungen zustehenden Sicherheiten insoweit- nach unserer Wahl- freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass eine Freigabe nur solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind.
7.8 Kommt der Käufer ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen nicht nach oder treten Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit auf, so sind wir berechtigt Vorbehaltsware zum Zwecke der Verwertung in unmittelbaren Besitz zu nehmen. An die gesetzlichen Bestimmungen über dem Pfandverkauf sind wir nicht gebunden. Dem Kunden gegenüber sind wir berechtigt, auch Ware, an der uns gemäß diesen Bestimmungen Miteigentum zusteht, in unmittelbaren Besitz zu nehmen. Die Zurücknahme der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hat einen Rücktritt nicht zur Voraussetzung.
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Zahlung
8.1 Unsere Forderungen sind grundsätzlich „netto Kasse“ ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart worden ist. Eine Zahlung durch den Käufer gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag frei verfügen können; bei der Hingabe von Wechseln oder Schecks also erst dann, wenn diese endgültig eingelöst worden sind und ein Rückgriff auf uns ausgeschlossen ist.
8.2 Im Falle von Zahlungsverzug haben wir Anspruch auf Zahlung von Zinsen von in banküblicher Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz ab Fälligkeit unserer Forderung; die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden ist dadurch nicht ausgeschlossen.
8.3 Gegen uns zustehende Zahlungsansprüche darf der Kunde weder aufrechnen, noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, dass seine Gegenforderung von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Reklamationen befreien nicht von Zahlungsverpflichtungen.
8.4 Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu verlangen und alle uns obliegenden Erfüllungshandlungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsleitung zu verlangen und alle uns obliegenden Erfüllungshandlungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen. Liegt Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer Frist von 3 Tagen vor, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Kreditwürdigkeit eines Kunden gilt bereits dann als zweifelhaft, wenn eine Bank oder eine Auskunft dem Sinn nach mitteilt, die Zahlungsweise des Kunden sei unregelmäßig oder es sei Zurückhaltung geboten. Der Kunde ist verpflichtet, uns von Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich zu unterrichten.
8.5. Bei Zahlungsverzug ist die (Media Norm GmbH) berechtigt, von ihrem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht in § 273 BGB Gebrauch zu machen und die Dienste sowohl für den Kunden als auch für den Zugriff aus dem Internet bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.
8.6 MEDIA NORM GmbH berechnet für jede schriftliche Mahnung eine Kostenpauschale von 5 EURO.
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Einwendungen
9.1. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Kunden binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der Media Norm GmbH zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.
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Technische Unterlagen
9.1 Alle Angaben, Unterlagen und Spezifikationen stammen von den Originalherstellern der jeweiligen Produkte. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit ist die Haftung von MEDIA NORM GmbH ausgeschlossen.
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Sonstiges
10.1. Ansprüche unserer Vertragspartner dürfen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung abgetreten werden.
10.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile 19075 Pampow. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckeinlagen.
10.3. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17. Juli 1973 und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen vom 17. Juli anzuwenden.
10.4. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so anzulegen bzw. ergänzen, dass beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.